LKW/ Berufskraftfahrer

Alle Fragen und Antworten zum Führerschein für LKW & Berufskraftfahrer. Ist eine Frage dennoch ungeklärt? Ruf uns gerne an oder besuche uns in einen unserer Standorte.

  • Welches Alter muss man haben?

    • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
    • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
    • Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt

    Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

    • Ja, Klasse B

    Was darf man mit der Klasse C1 (mittlerer Lkw) fahren?

    • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
    • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

    Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

    • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
    • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkwüber 3,5 t
    • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t

    Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

    • Ausweis
    • Passbild (biometrisch)
    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über Erste-Hilfe
    • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Wie lange dauert die Ausbildung?

    • Vollzeitkurs: 4 Wochen

    Die Ausbildung umfasst:

    Theorie (mit Vorbesitz):

    • B: 12
    • D1: 8
    • D: 8

    Praxis:

    Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

    Sonderfahrten:

    • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
    • 1 Fahrstunde Nachtfahrt

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung (PC):

    • Fragebogen mit 30 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

    Praktische Prüfung:

    • Dauer mindestens 75 min besteht aus:
    • Fahrprüfung 60 min
    • Abfahrtskontrolle 15 min

    Welche Klassen schließt C1 mit ein?

    • Klasse B, M, L, S

    Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1?

    • Bis zum 50. Lebensjahr
    • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
  • Welches Alter muss man haben?

    • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
    • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
    • Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt

    Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

    • Ja, Klasse B und C1

    Was darf man mit der Klasse C1E (mittlerer Lastzug) fahren?

    • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigenGesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteige
    • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen
    • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

    Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

    • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Güter-transport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
    • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkwüber 3,5 t
    • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t

    Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

    • Ausweis
    • Passbild (biometrisch)
    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über Erste-Hilfe
    • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Wie lange dauert die Ausbildung?

    • Vollzeitkurs: 4 Wochen

    Die Ausbildung umfasst:

    Theorie:

    • entfällt

    Praxis:

    Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

    Sonderfahrten:

    • 3 Fahrstunden Überlandfahrt
    • 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
    • 1 Fahrstunde Nachtfahrt

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung:

    • entfällt

    Praktische Prüfung:

    • Dauer mindestens 75 min besteht aus
    • Fahrprüfung 60 min
    • Verbinden oder Trennen 15 min

    Welche Klassen schließt C1E mit ein?

    • Klasse BE, M, L, S und D1E (bei Vorbesitz von D1)

    Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1E?

    • Bis zum 50. Lebensjahr
    • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
  • Welches Alter muss man haben?

    • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
    • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
    • Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt

    Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

    • Ja, Klasse B

    Was darf man mit der Klasse C1/C1E (mittlere Lastzüge) fahren?

    • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg undnicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einerzulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse desziehenden Fahrzeuges nicht übersteigen
    • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12000 kg betragen
    • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

    Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

    • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw< 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
    • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t
    • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t

    Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

    • Ausweis
    • Passbild (biometrisch)
    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über Erste-Hilfe
    • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Wie lange dauert die Ausbildung?

    • Vollzeitkurs: 6 Wochen

    Die Ausbildung umfasst:

    Theorie (mit Vorbesitz):

    • B: 12
    • D1: 8
    • D: 8

    Praxis:

    Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

    Sonderfahrten (Solo / Zug):

    • Überland: 1 / 3
    • Autobahn: 1 / 1
    • Nachtfahrt: 0 / 2

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung: (PC)

    • Fragebogen mit 30 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

    Praktische Prüfung:

    • Erste Prüfung Klasse C1: Dauer 75 min besteht aus
      • Fahren 60 min
      • Abfahrtskontrolle 15 min
    • Zweite Prüfung Klasse C1E: Dauer 75 min besteht aus
      • Fahren 60 min
      • Verbinden oder Trennen 15min

    Welche Klassen schließt C1/C1E mit ein?

    • Klasse BE, M, L, S und D1E (bei Vorbesitz von D1)

    Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C1E?

    • Bis zum 50. Lebensjahr
    • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
  • Welches Alter muss man haben?

    • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
    • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
    • Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt

    Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

    • Ja, Klasse B

    Was darf man mit der Klasse C (schwere Lkw) fahren?

    • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigenGesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
    • das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken)
    • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

    Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

    • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung, berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
    • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkwüber 3,5 t
    • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t

    Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

    • Ausweis
    • Passbild (biometrisch)
    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über Erste-Hilfe
    • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Wie lange dauert die Ausbildung?

    • Vollzeitkurs: 6 Wochen

    Die Ausbildung umfasst:

    Theorie (mit Vorbesitz):

    • B: 16 Stunden
    • C1: 10 Stunden
    • D1: 10 Stunden
    • D: 8 Stunden

    Praxis:

    Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

    Sonderfahrten (B auf C / C1 auf C):

    • Überlandfahrt: 5 / 3
    • Autobahnfahrt: 2 / 1
    • Nachtfahrt: 3 / 1

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung (PC):

    • Fragebogen mit 37 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

    Praktische Prüfung:

    • Dauer mindestens 75 min besteht aus
    • Fahren 60 min
    • Abfahrtskontrolle 15 min

    Welche Klassen schließt C mit ein?

    • Klasse C1, B, M, L, S

    Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C?

    • 5 Jahre
    • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
  • Welches Alter muss man haben?

    • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
    • Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt

    Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

    • Ja, Klasse B und C

    Was darf man mit der Klasse CE (schwerer Lastzug) fahren?

    • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigenGesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzenaußer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vonmehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
    • das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken)
    • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

    Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

    • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
    • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkwüber 3,5 t
    • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t

    Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

    • Ausweis
    • Passbild (biometrisch)
    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über Erste-Hilfe
    • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Wie lange dauert die Ausbildung?

    • Vollzeitkurs: 4 Wochen

    Die Ausbildung umfasst:

    Theorie (mit Vorbesitz):

    • C: 10 Stunden

    Praxis:

    Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

    Sonderfahrten (C auf CE):

    • Überlandfahrt: 5
    • Autobahnfahrt: 2
    • Nachtfahrt: 3

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung (PC):

    • Fragebogen mit 30 Fragen - bei 11 Fehlerpunkten oder 2 Fragen mit jeweils 5 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden

    Praktische Prüfung:

    • Dauer mindestens 75 min besteht aus:
    • Fahren 60 min
    • Verbinden oder Trennen 15 min

    Welche Klassen schließt CE mit ein?

    • Klasse C, C1E, BE, T, M, L, S und D1E (bei Vorbesitz von D1)und DE (bei Vorbesitz von D)

    Wie lange gilt die Fahrerlaubnis CE?

    • 5 Jahre
    • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden
  • Welches Alter muss man haben?

    • Man muss mindestens 18 Jahre alt sein
    • Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zG. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
    • Für Führer im gewerblichen Güterverkehr beträgt das Mindestalter 21 Jahre, wenn die z.G. des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt

    Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?

    • Ja, Klasse B

    Was darf man mit der Klasse C/CE (schwerer Lastzug) fahren?

    • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzenaußer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse vonmehr als 750 kg dürfen mitgenommen werden
    • Das Führen von unbesetzten Kraftomnibussen ist verboten (einzige Ausnahme zu Werkstattzwecken)
    • Berechtigt nicht zur Berufsausübung, nur Privatfahrten

    Was benötigt man zu gewerblichen Fahrten?

    • Eine "Beschleunigte Grundqualifikation", Ausbildung mit 140 h und IHK-Prüfung , berechtigt mit 18 Jahren gewerblichen Gütertransport für Lkw < 7,5 t und ab 21 Jahren für Lkw > 7,5 t
    • Eine "Grundqualifikation" ohne Ausbildung mit großer IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkwüber 3,5 t
    • Eine 2- oder 3-jährige Berufsausbildung (Lehre) als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb mit IHK-Prüfung berechtigt ab 18 Jahren gewerblichen Gütertransport mit allen Lkw über 3,5 t

    Für die Antragstellung braucht man folgende Unterlagen:

    • Ausweis
    • Passbild (biometrisch)
    • Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
    • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Jahr)
    • Nachweis über Erste-Hilfe
    • Keine wesentlichen Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Wie lange dauert die Ausbildung?

    • Vollzeitkurs: 6 Wochen

    Die Ausbildung umfasst:

    Theorie (mit Vorbesitz):

    • B: 20 Stunden
    • C1: 14 Stunden
    • D1: 14 Stunden
    • D: 12 Stunden

    Praxis:

    Die Grundausbildung erfolgt nach Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

    Sonderfahrten (Solo / Zug):

    • Überlandfahrt: 3 / 5
    • Autobahn: 1 / 2
    • Nachtfahrt: 0 / 3

    Welche Prüfung muss man absolvieren?

    Theorieprüfung (PC):

    • Grundwissen: 10 Fragen
    • Klasse C: 27 Fragen
    • Klasse CE: 20 Fragen

    Praktische Prüfung:

    • Erste Prüfung Klasse C: Dauer 75 min besteht aus
      • Fahren60 min
      • Abfahrtskontrolle 15 min
    • Zweite Prüfung Klasse CE: Dauer 75 min besteht aus
      • Fahren60 min
      • Verbinden oder Trennen 15 min

    Welche Klassen schließen C/CE mit ein?

    • Klasse C, C1E, BE, T, M, L, S und D1E (bei Vorbesitz von D1)und DE (bei Vorbesitz von D)

    Wie lange gilt die Fahrerlaubnis C/CE?

    • 5 Jahre
    • danach muss die Fahrerlaubnis alle 5 Jahre verlängert werden