Der sichere Weg zum Führerschein

Möchtest du einfach und schnell deinen Führerschein machen? 
Dann bist du bei uns genau richtig!

Bei uns hast du die Möglichkeit, Führerscheine für alle Führerscheinklassen modern zu erwerben. Wir garantieren die volle Unterstützung bei Theorie und Praxis.

Bei uns wird jeder zum guten Fahrer!

News aus deiner Fahrschule

Sonderunterricht für alle LKW-Fahrer

Montag 13.05.24 18.00 bis 21.00 in Beckinghausen

Dienstag 14.05.24 18.00 bis 21.00 in Beckinghausen

Donnerstag 16.05.24 18.00 bis 21.00 Beckinghausen

 

 

Aufbauseminar für Fahranfänger

Für das kommende ASF Seminar haben wir noch Plätze frei.

Wir starten am Freitag, den 15. Mai 2024.

Anmeldung unter: 01608739005

Wir suchen Fahrlehrer/ Fahrlehrerinnen

Du bist Fahrlehrer*in der Klasse BE und vielleicht auch A (kein muss!) und suchst eine neue Herausforderung in Voll- oder Teilzeit? Dann werde Teil unseres Teams!

Zur Stellenbeschreibung

Unsere aktuellen Öffnungszeiten

Unsere Bürozeiten:
Bergkamen: Montags 17.00 - 18.30 Uhr
Beckinghausen: Mittwochs 17.00 - 18.30 Uhr
Lünen Süd: Donnerstags 17.00 - 18.30 Uhr

Auch nach telefonischer Vereinbarung unter:
0171 9352433

Unsere Theoriezeiten:
Bergkamen: Montags 18.30 - 20.00 Uhr
Beckinghausen: Mittwochs 18.30 - 20.00 Uhr
Lünen Süd: Dienstags und Donnerstags 18.30 - 20.00 Uhr

Offene Stellen

Wir suchen Fahrlehrer:in für den Raum 44532 Lünen und 59192 Bergkamen.

Du bist Fahrlehrer:in der Klasse BE und vielleicht auch A (kein muss!) und suchst eine neue Herausforderung in Voll- oder Teilzeit? Möchtest in Zukunft gerne eine führende Position übernehmen (stellv. Leiter:in)? Auch die spätere LKW Ausbildung ist für dich interressant?

Dann bist du bei uns genau richtig und würden dich gerne unterstützen!

Führerscheinantrag für alle Klassen

STVA-Antrag & Antrag für das begleitete Fahren ab 17

Zusatzblatt zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
(Ausnahme vom Mindestalter, Zustimmungserklärung, Angaben zu Begleitpersonen)

Führerschein–Antrag (PDF) 

Antrag für begleitetes Fahren ab 17 (PDF)

Jetzt neu: Schlüsselzahl B197

Der neue Weg zum Führerschein!

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Theoretische und praktische Schulung von mind. 13,5 Zeitstunden
  • Keine Prüfung erforderlich
  • ... weitere Infos in unserer Fahrschule
Schlüsselzahl B196

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Theoretische und praktische Schulung von mind. 13,5 Zeitstunden
  • Keine Prüfung erforderlich
  • ... weitere Infos in unserer Fahrschule

Deine Vorteile für dich bei uns:

  • Checkmark Ausbildung in allen Führerscheinklassen (ausgenommen sind D & DE)
  • Checkmark Theorie- und Praxis-Elemente an verschiedenen Standorten!
  • Checkmark Erste-Hilfe-Kurse mit einen unserer professionellen Partner vor Ort
  • Checkmark Zugang zum Online-Lerncenter und Lern-App
  • Checkmark Technisch moderne und komfortable Fahrzeuge aller Fahrzeugklassen
Triff das restliche Team

Lars Blazejewski

Fahrlehrer aller Führerscheinklassen

Andreas Fritsche

Fahrlehrer der Klasse B, BE, A

Cindy Blazejewski

Fahrlehrerin der Klassen B/BE

Martin Manka

Fahrlehrer der Klasse B, BE, C, CE

Häufig gestellte Fragen

  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ausnahme ist das begleitene Fahren ab 17 Jahren.
    Mehr Informationen dazu erzählst du bei uns in der Farhschule.

  • Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, ein Erstehilfe-Schein und ein Sehtest.

  • Die theoretische Prüfung umfasst Fragen zu Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Verhalten im Straßenverkehr und Erste Hilfe. Die genaue Anzahl der Fragen und die Bestehenskriterien können variieren.

  • Ja, in der Regel sind Sonderfahrten (Autobahnfahrt, Überlandfahrt und Nachtfahrt) vorgeschrieben.

  • Die praktische Prüfung in NRW beinhaltet das Fahren in verschiedenen Verkehrssituationen und das Vorzeigen grundlegender Fahrmanöver. Zudem wird das Wissen zu Fahrzeugtechnik und Verkehrssicherheit überprüft.

  • Bei Nichtbestehen sind zusätzliche Fahrstunden erforderlich, bevor eine erneute Prüfung abgelegt werden kann.

  • Die Gültigkeitsdauer des Führerscheins beträgt für Personen unter 50 Jahren in der Regel 15 Jahre. Danach muss der Führerschein alle 5 Jahre erneuert werden.