Bitte beachten Dienstags findet in Lünen-Süd aktuell kein Theorieunterricht statt. Ab dem neuen Jahr wieder wie gewohnt.

Der sichere Weg zum Führerschein

Möchtest du einfach und schnell deinen Führerschein machen? 
Dann bist du bei uns genau richtig!

Bei uns hast du die Möglichkeit, Führerscheine für alle Führerscheinklassen modern zu erwerben. Wir garantieren die volle Unterstützung bei Theorie und Praxis.

Bei uns wird jeder zum guten Fahrer!

News aus deiner Fahrschule

Sonderunterricht Klasse B/BE

Der Sonderunterricht für die Klasse B/BE findet 

am 02.12.24 in Bergkamen statt.

Wir machen beide Lektionen (B1 und B2) an einem Abend.

Beginn um 18.30

Ende um 21.30

 

Aufbauseminar für Fahranfänger

Das nächste ASF-Seminar startet am 03.12.2024

Anmeldung per Whatsapp unter: 01608739005

 

Unterrichtsausfall am 31.10 und 04.11.24

Liebe Fahrschüler,

am Donnerstag, den 31.10.24 findet wegen Halloween kein theoretischer Unterricht statt.

Auch am Montag den 04.11.24 fällt der theoretische Unterricht in Bergkamen 

wegen Fortbildung aus.

 

Mitarbeitermangel

Wegen Mitarbeitermangel fällt leider dienstags der 

theoretische Unterricht bis auf weiteres aus.

Wir bitten um Euer Verständnis.

 

Wir suchen Fahrlehrer/ Fahrlehrerinnen

Du bist Fahrlehrer*in der Klasse BE und vielleicht auch A (kein muss!) und suchst eine neue Herausforderung in Voll- oder Teilzeit? Dann werde Teil unseres Teams!

Zur Stellenbeschreibung

Meine erste Fahrstunde/ Voraussetzungen

Du möchtest gerne mit den ersten Fahrstunden beginnen?

Vor deinen ersten Fahrstunden sind einige Voraussetzungen zu erfüllen: Mindestens fünf theoretische Unterrichtseinheiten für alle Fahrzeugklassen sind erforderlich, um Theorie und Praxis zu verknüpfen. Es genügt jedoch nicht nur theoretisches Wissen – wir müssen auch sicherstellen, dass du fit für den Straßenverkehr bist.

Daher ist es wichtig, vor der ersten Fahrstunde alle notwendigen Unterlagen, wie Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis und biometrisches Passbild, beim Straßenverkehrsamt einzureichen. Die eigentlichen Fahrstunden können erst nach erfolgreicher Zulassung durch das Straßenverkehrsamt beginnen. Die Termine für deine ersten Fahrstunden erfährst du während unserer Bürozeiten. Wir freuen uns darauf, dich sicher zum Führerschein zu begleiten!

Unsere aktuellen Öffnungszeiten

Unsere Bürozeiten:
Bergkamen: Montags 17.00 - 18.30 Uhr
Beckinghausen: Mittwochs 17.00 - 18.30 Uhr
Lünen Süd: Donnerstags 17.00 - 18.30 Uhr

Auch nach telefonischer Vereinbarung unter:
0171 9352433

Unsere Theoriezeiten:
Bergkamen: Montags 18.30 - 20.00 Uhr
Beckinghausen: Mittwochs 18.30 - 20.00 Uhr
Lünen Süd: Dienstags und Donnerstags 18.30 - 20.00 Uhr

Offene Stellen

Wir suchen Fahrlehrer:in für den Raum 44532 Lünen und 59192 Bergkamen.

Du bist Fahrlehrer:in der Klasse BE und vielleicht auch A (kein muss!) und suchst eine neue Herausforderung in Voll- oder Teilzeit? Möchtest in Zukunft gerne eine führende Position übernehmen (stellv. Leiter:in)? Auch die spätere LKW Ausbildung ist für dich interressant?

Dann bist du bei uns genau richtig und würden dich gerne unterstützen!

Führerscheinantrag für alle Klassen

STVA-Antrag & Antrag für das begleitete Fahren ab 17

Zusatzblatt zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
(Ausnahme vom Mindestalter, Zustimmungserklärung, Angaben zu Begleitpersonen)

Führerschein–Antrag (PDF) 

Antrag für begleitetes Fahren ab 17 (PDF)

Jetzt neu: Schlüsselzahl B197

Der neue Weg zum Führerschein!

Die Schlüsselzahl kurz erklärt:

  • der größte Teil der Ausbildung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug der Klasse B
  • mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen sind integriert
  • der Nachweis der Schaltkompetenz wird in einer 15 minütigen Testfahrt durch deinen Fahrlehrer/in bestätigt
  • die Fahrprüfung erfolgt mit einem unserer umweltfreundlichen Hybrid - oder Elektrofahrzeugen
  • nach Bestehen der Prüfung darfst Du Schalt - und Automatikfahrzeuge fahren.
  • Umweltschonende Ausbildung mit Elektrofahrzeugen

... weitere Infos in unserer Fahrschule.

Schlüsselzahl B196

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Voraussetzungen:

  • Mindestens 5 Jahre im Besitz des B Führerscheines
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Theoretische und praktische Schulung von mind. 13,5 Zeitstunden
  • Keine Prüfung erforderlich
  • ... weitere Infos in unserer Fahrschule

Deine Vorteile für dich bei uns:

  • Checkmark Ausbildung in allen Führerscheinklassen (ausgenommen sind D & DE)
  • Checkmark Theorie- und Praxis-Elemente an verschiedenen Standorten!
  • Checkmark Erste-Hilfe-Kurse mit einen unserer professionellen Partner vor Ort
  • Checkmark Zugang zum Online-Lerncenter und Lern-App
  • Checkmark Technisch moderne und komfortable Fahrzeuge aller Fahrzeugklassen

Lars

Fahrlehrer der Klassen B, BE, CE & A

Beate Blazejewski

Beate ist für Sie von Mo - Fr ab 17 Uhr in unserem Büro

Susi Blazejewski

Auch Susi gehört zur Familie LB und unterstützt unser Team

Cindy

Fahrlehrerin der Klassen B/BE

Andrea

Fahrlehrerin der Klassen B, BE, CE, A

Markus

Fahrlehrer der Klassen B, BE, CE, A

Thorsten

Fahrlehreranwärter in Ausbildung B, BE

Häufig gestellte Fragen

  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ausnahme ist das begleitene Fahren ab 17 Jahren.
    Mehr Informationen dazu erzählst du bei uns in der Farhschule.

  • Benötigt werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, ein Erstehilfe-Schein und ein Sehtest.

  • Die theoretische Prüfung umfasst Fragen zu Verkehrsregeln, Verkehrszeichen, Verhalten im Straßenverkehr und Erste Hilfe. Die genaue Anzahl der Fragen und die Bestehenskriterien können variieren.

  • Ja, in der Regel sind Sonderfahrten (Autobahnfahrt, Überlandfahrt und Nachtfahrt) vorgeschrieben.

  • Die praktische Prüfung in NRW beinhaltet das Fahren in verschiedenen Verkehrssituationen und das Vorzeigen grundlegender Fahrmanöver. Zudem wird das Wissen zu Fahrzeugtechnik und Verkehrssicherheit überprüft.

  • Bei Nichtbestehen sind zusätzliche Fahrstunden erforderlich, bevor eine erneute Prüfung abgelegt werden kann.

  • Die Gültigkeitsdauer des Führerscheins beträgt für Personen unter 50 Jahren in der Regel 15 Jahre. Danach muss der Führerschein alle 5 Jahre erneuert werden.